Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen

(djd/pt). Fortbildungen können schnell kostspielig werden. Kursgebühren von 500 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Dazu kommen oft noch mehrere hundert Euro an Anfahrtskosten, Hotelrechnungen und Materialausgaben. Dirk Westermann, Finanz- und Versicherungsexperte vom Finanzportal www.geld.de: “Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen und somit seine Steuerlast [...]

Autor: Steuer-Insel

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