Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung (BFH VI R 4/08)

Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung 1. Einkünfte in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung sind als Einnahmen in Geld zu besteuern. Sie stellen aus sich heraus einen Wert dar, der durch Umrechnung in Euro zu bestimmen ist. 2. Umrechnungsmaßstab ist –soweit vorhanden– der auf den Umrechnungszeitpunkt bezogene Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. . 3. Lohnzahlungen [...]

Autor: Steuer-Insel

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