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Preiserhöhung: Städtische Werke verschickten Briefe zu spät - Keine Folgen
Als einen Grund für die Preiserhöhung geben die Städtischen Werke den „staatlich verordneten Sonderkundenaufschlag” im Rahmen der Energiewende hin zur Unabhängigkeit vom Atomstrom an. Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass der Kunde sechs Wochen vor
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