Leerstehende Mietobjekte - Abschreibungen, Schuldzinsen und sonstige laufende Kosten
(OpenPr) Wird ein Gebäude oder eine Wohnung zum ortsüblichen Mietpreis vermietet, gibt es in der Regel keine Probleme, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen. . Steht die Wohnung aufgrund eines Mieterwechsels für einen oder mehrere Monate leer, so sind auch die während des Leerstands angefallenen Kosten abziehbar, solange die Absicht [...]
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